Betreffend der Versicherungssteuer erhielt ich von meiner deutschen Krankenversicherung eine Mitteilung, dass laut Urteil des Europ. Gerichtshofes (C-243/11), Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland der nationalen Versicherungspflicht des jeweiligen Landes unterliegen. Berechnet werden soll das ab November 2026, wenn man sich länger als 6 Monate aufhält.
Wird denn in Spanien eigentlich eine Steuer auf die Krankenversicherung erhoben?
Vielen Dank für eine aufklärende Antwort.
Albrecht


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