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Thema: Kennt sich jemand mit Nachbarschaftsrecht aus (Nachbars Grünzeug stört)?

  1. #1
     Unterstützer/in
    60 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg, Puntillo del Sol
    382 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    143

    Kennt sich jemand mit Nachbarschaftsrecht aus (Nachbars Grünzeug stört)?

    Da buchst du eine FeWo mit tollem Meerblick und blickst nur auf eine grüne Mauer...

    So geht es leider meinen Feriengästen im Moment.

    Nachbars Grundstück liegt ca. 4 Meter unterhalb unserem. Wir haben eigentlich einen grandiosen Meerblick, bei dem kein Haus stört. Der Nachbar hat allerdings dermassen dichte hohe Bäume gepflanzt, dass die Gäste zur Nordseite hin kein Meer mehr sehen. Bisher hat er sie einmal jährlich etwas schneiden lassen, dann hat man wenigstens eine Weile teilweise wieder etwas sehen können. Dieses Jahr ist das nicht passiert. Das Grünzeug wuchert jedes Jahr um ca. 2 Meter.

    Hat man da eigentlich das Recht auf den Ausblick? Kennt jemand die spanischen Gesetzte soweit? Ich wüsste das gerne als Diskussionsgrundlage, möchte eigentlich keinen Ärger und auch nicht klagen.

    Wenn der Nachbar nicht einsichtig ist, soll mein Gärtner kurzen Prozess mit dem Wildwuchs machen. Das wird auch Ärger geben, und dazu noch Geld kosten, aber was soll man sonst machen?

    Die Sache ist die, dass das Haus unter uns verkauft wurde, die zukünftigen Eigentümer noch nicht drin wohnen, und ich keine Ahnung habe, was da auf uns zukommt.
    un saludo
    Elke

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    2.959 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.324
    Die Vorschriften entsprechen hierzulande meistens denen, wie wir sie aus Deutschland gewöhnt sind. Aber ganz konkret regeln das die einzelnen Gemeindeverordnungen. Darin ist beispielsweise auch festgelegt, wie Zäune aussehen dürfen und was die Bepflanzungen anbetrifft (Abstände von Bäumen, Sträuchern, usw.). Eine maximale Höhe ist meiner Erfahrung nach aber selten. Eine Verletzung dieser Vorgaben durch den Nachbarn gibt einem sowieso nicht das Recht, selbst tätig zu werden. Das wäre eine Straftat.


  3. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


  4. Nach oben    #3
     Unterstützer/in
    60 Jahre alt
    aus Baden-Württemberg, Puntillo del Sol
    382 Beiträge seit 11/2013
    Gracias
    143
    Also einfach mal auf dem Rathaus nachfragen?
    un saludo
    Elke

  5. Nach oben    #4
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    2.959 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.324
    Eigentlich müsste das für Matanza auch online zu finden sein...

    https://sede.matanceros.es/publico/ordenanzas

    Da muss man manchmal etwas suchen. Die entsprechenden Vorschriften können im Generalplan, im Bebauungsplan oder im Gemeinschaftsplan deiner Gemeinde enthalten sein.


  6. Rainer´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:


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