Hallo zusammen und guten Abend,
ich habe von 04/2008 bis 05/2009 auf Teneriffa gearbeitet und war danach noch bis 07/2009 arbeitslos. Alles in allem also 16 Monate. Danach war ich wieder in Deutschland.
Hier habe ich gerade meine 45-Jahres-Rente beantragt. Geholfen hat mir eine Versicherten-Beraterin. Sie hat mit aufgenommen, dass auch der Antrag auf die spanische Rente über die Deutsche Rentenversicherung erfolgt. Ich freue mich total, dass das überhaupt machbar ist.
Die Dt. RV hat mir nun ein Formular bzgl. der Spanien-Zeit geschickt. Sie fragen nicht viel, nur meine Nr. bei der Seguridad Social, Familienstand und evtl. Kinder. Zum Schluss wird dann gefragt, wann die ausländische Rente beginnen soll.
Hier werde ich jetzt unsicher. Üblich ist wohl ein Alter von 65 Jahren, oder ist das falsch? Meine 45-Jahres-Rente wird im Januar 2026 starten, 65 Jahre alt werde ich im Juni 2026. Dann könnte ich auch noch ankreuzen "soll zum gleichen Zeitpunkt wie die deutsche Altersrente beginnen" oder "zum frühestmöglichen Zeitpunkt".
Eigentlich ist der Beginn der spanischen Rentenzahlung für mich nicht soooo wichtig. Es werden ja eh nur 20 Euro oder so sein. Andererseits entdecke ich doch gerade meine ekelig geizige Seite, denn ich möchte mich nicht selbst in die Pfanne hauen, in dem ich beispielsweise "gleicher Zeitpunkt wie die deutsche Rente" ankreuze, und dann werden mir daraufhin 15 Euro gekürzt.
Es wäre toll, wenn hier jemand etwas kundig ist und mir helfen kann. Im Oktober bin ich mal wieder in PdlC urlauben. Da gebe ich dann gerne einen aus.
Vielen Dank und viele Grüße


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