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Thema: Dachentwässerung über Grundstücksgrenze

  1. #1

    aus Palm Mar
    30 Beiträge seit 12/2017
    Gracias
    6

    Dachentwässerung über Grundstücksgrenze

    Hallo zusammen

    Mein Nachbar hat zwischen seinem Haus und der Grenzmauer einen Anbau gemacht welcher 50cm höher ist als die Grenzmauer. Damit kann ich leben. Womit ich jedoch nicht leben kann dass nun sein Ziegeldach plus das Anbaudach mein Patio flutet, da erstens das Blechdach über die Mauer in mein Grundstück ragt und somit meine Möbel nasse Füße bekommen und aufquellen. Meines Wissens ist doch die Mauermitte die Grenze welche nicht überbaut werden darf. Zweitens ist die Entwässerung nicht auf anderes Eigentum erlaubt.

    Ich habe schon die Nachbarn informiert. Als Antwort kam die Baustelle sei noch nicht abgeschlossen.

    Kann ich verlangen dass eine Regenrinne montiert wird? Hat jemand im Forum gesetzeskonforme Informationen was meinen Sachverhalt angeht?

    Beste Grüße
    Ingolf

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Rainer
    58 Jahre alt
    2.331 Beiträge seit 11/2010
    Gracias
    1.018
    Du bist m. E. im Recht und seine An-/Umbauten möglicherweise gar nicht legal.

    Doch die Frage lautet dann eher nicht, ob du eine Dachrinne verlangen kannst (kannst du), sondern ob dein Nachbar diesen Wunsch ohne Weiteres erfüllt. Und was, wenn nicht? Der Rechtsweg ist bei solchen Angelegenheiten in der Regel ein sehr laaaaanger Weg und führt nicht immer zum Erfolg aber meistens zu einem dauerhaft beschädigten Nachbarschaftsverhältnis.


  3. Nach oben    #3

    aus Palm Mar
    30 Beiträge seit 12/2017
    Gracias
    6
    Danke für die schnelle Antwort.
    Ich weiß, dass der, der eine Kriegserklärung ausspricht, auch bereit sein muss, seinen Frieden zu riskieren. Da ich zwei Jahre mein Souterrain mit Chemie geimpft und getrocknet habe, werde ich es nicht dulden können, dass alles wieder nass wird. Dem Nachbarschaftsfrieden zu liebe werde ich also nochmals das Gespräch suchen.

  4. Nach oben    #4

    277 Beiträge seit 12/2019
    Gracias
    73
    Baustelle abgeschlossen oder nicht, in deinem Haus hat sein Abwasser nichts zu suchen, aus welchen Gründen auch immer.
    Ich würde auf jeden Fall und solange noch alles nass bzw feucht ist einen Sachverständigen beauftragen, welchen du im Falle eines Prozesses und darauf wird es hinauslaufen, sowieso benötigen wirst.

  5. Nach oben    #5

    45 Jahre alt
    aus El Sauzal
    37 Beiträge seit 09/2023
    Gracias
    4
    Also ich hab mal gehört, dass jegliche Bauten einen Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück haben müssen.
    Wie geschrieben, nur gehört...

  6. Nach oben    #6
    Avatar von don donson
    61 Beiträge seit 02/2018
    Gracias
    8
    Weiss nicht, wie das in Spnien und auf Teneriffa im Speziellen vorgeschrieben ist, im schönen Bayernland sagt die Bayerische Bauordnung BayBo :
    5. Gebäude ohne Abstandsflächen und in den Abstandsflächen
    anderer Gebäude zulässig
    Die Zulässigkeit von Garagen und sonstigen Gebäuden (ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten), auch wenn sie nicht an der Grenze errichtet werden, richtet sich nach der Wandhöhe von 3 m im Mittel und der Wandlänge von max. 9 m je Grundstücksgrenze. Bei Dächern, bzw. die Dachfläche, mit einer Neigung von bis zu 45° bleibt deren Höhe unberücksichtigt. Höhen von Dächern von mehr als 45° bis zu 70° werden zu einem Drittel der Wandhöhe hinzugerechnet, Dächer mit einer Neigung von mehr als 70° voll. Die Dreiecke der Giebelwandflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt. Darüber ist das Giebeldreieck bei der Ermittlung der mittleren Wandhöhe vollständig mit anzusetzen. *geändert zum 01.06.21
    Zusammen mit den ebenfalls an der Grenze oder grenznah zulässigen gebäudeunabhängigen Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m dürfen sie insgesamt eine Länge von 15 m je Grundstück nicht überschreiten ... etc.


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